Tiny-House-Idee in Kerpen-Süd (NRW) – Stand laut öffentlichen Quellen
Für den Bereich „südlicher Siedlungsrand Kerpen“ liegt seit dem 16.12.2022 ein Antrag der FDP-Fraktion Kerpen vor, wonach bei der weiteren Planung dieses Gebietes auch alternatives, flächensparendes Wohnen -> ausdrücklich Tiny- bzw. Minihäuser geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt werden soll. Grundlage ist die städtische Vorlage Drs.-Nr. 616.22 zur Entwicklung des Siedlungsrands. Eine eigenständige „Tiny-House-Siedlung“ ist damit jedoch noch nicht beschlossen.
In der Berichterstattung vom 13.02.2023 wird bestätigt, dass die Verwaltung grundsätzlich Flächen in Kerpen für solche Kleinwohnformen sondieren will und dass der Bereich südlich der Broichmühlenstraße dabei genannt wurde. Gleichzeitig wurde dort darauf hingewiesen, dass vorab kein fertiges Konzept erstellt wird, sondern die Tiny-House-Option im Rahmen der allgemeinen Gebietsentwicklung mitläuft.
Die im Jahr 2024 öffentlich zugänglichen Kurzberichte des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr (05.03., 18.06., 10.09. und 19.11.2024) enthalten weder einen Beschluss zur konkreten Ausweisung einer Tiny-House-Fläche in Kerpen-Süd noch einen Beschluss zur Einstellung des Vorschlags. Daraus lässt sich schließen, dass das Thema in der Verwaltung bzw. im Ausschuss weiter mitgeführt, aber bislang nicht als eigenes Bauprojekt umgesetzt wurde.
Hinweis für Interessenten: Da es derzeit keine veröffentlichte Fläche speziell für Tiny Houses in Kerpen-Süd gibt, empfehlen wir, die Sitzungen des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen sowie das städtische Ratsinformationssystem weiter zu beobachten. Erst mit einem entsprechenden Aufstellungsbeschluss bzw. mit einer öffentlichen Vermarktung wäre eine konkrete Bewerbung möglich.
L 162, 50171 Kerpen, Deutschland