Das deutsche Baurecht ist eine Wissenschaft für sich. Grundsätzlich brauchst du immer eine Baugenehmigung, um in einem Haus dauerhaft zu wohnen – und zwar egal, um welche Art von Haus es sich handelt. Derzeit gibt es gesetzlich keine Unterscheidung zwischen normalen Einfamilienhäusern und Tiny Houses. Das heißt, für dich gelten die gleichen Vorschriften wie für anderen Bauherr*innen auch. Selbst ein Minihaus mit Rädern darfst du nicht einfach irgendwo abstellen. Für dein Tiny House brauchst du ein Grundstück, das in die örtliche Infrastruktur eingebunden ist. Damit tun sich weitere Probleme auf:
- Grundstücksgröße und -preise
In Deutschland gibt es kaum Bauplätze, die kleiner als 400 m2 sind. Die Quadratmeterpreise können aber im Umfeld von Großstädten gut und gerne über 1.000 € hinausgehen. Auch wenn du eigentlich nur 100 m2 für dein Tiny House benötigst, sind Grundstücke in dieser Größe häufig schwer zu finden.
Abgesehen von der Baugenehmigung stellt der Bebauungsplan ebenfalls oft ein Hindernis dar. Jede Gemeinde besitzt einen eigenen B-Plan, der vorgibt, wie neu errichtete Häuser gestaltet werden dürfen. Die Vorgaben reichen von Dachform und Dachfarbe über das Fassadenmaterial bis hin zur Art der Fenster. An dieser Stelle scheitern viele Bauanträge für Tiny Houses, weil sie sich nicht „harmonisch“ genug ins Ortsbild einfügen.
- Vorschriften der Bundesländer
Baurecht fällt in die Zuständigkeit der einzelnen Landesregierungen. Je nachdem, wo du wohnst, gibt es also andere Richtlinien. In Bayern brauchst du z. B. für den Bau eines Wintergartens immer eine Genehmigung. In Thüringen ist das nur bei großen, beheizten Wintergärten nötig. Ebenso unterschiedlich sind die Regelungen bei Gartenhäuschen, Carports und Garagen oder Solaranlagen aus. Informiere dich hierzu auf jeden Fall bei der örtlichen Behörde.
Gut zu wissen: Tiny Houses kannst du nicht einfach auf Freizeitgrundstücken abstellen. In manchen Regionen darf auf solchen Flächen nicht einmal ein Wohnwagen stehen. Hinzu kommt, dass Freizeitgrundstücke oft nur bedingt oder gar nicht erschließbar sind. Wer einen dauerhaften Wohnsitz sucht, sollte sich also nach offiziell ausgewiesenem Bauland umsehen.